Hallo,
ich habe eine kurze Frage: Meine Frau hat 2 Jahre Elternzeit genommen und ein Jahr Elterngeld. Nach dem Jahr Elterngeld wollte Sie wieder bei Ihrem alten Arbeitgeber auf 400 € Basis weiterarbeiten. Jetzt sagt man Ihr der Stundenlohn sei um 3 € niedriger, da Aushilfen auf 400 € Basis auch nicht mehr bekommen. Ist das erlaubt? Oder steht Ihr der Stundenlohn zu den Sie auch zuvor bekommen hat?
Vielen Dank im voraus
Gruss
Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 16:17
Antwort auf:
Stundenlohn Minijob während Elternzeit identisch zum regulären Gehalt
Hallo,
nein, das Gehalt muss prozentual stimmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2009
Antwort auf:
Stundenlohn Minijob während Elternzeit identisch zum regulären Gehalt
Bezieht sich das nein darauf, dass es nicht erlaubt ist, oder darauf ob sie den gleichen Stundenlohn bekommen muss? Danke für die schnelle antwort
Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 20:02
Antwort auf:
Stundenlohn Minijob während Elternzeit identisch zum regulären Gehalt
Hallo,
der Lohn muss prozentual so hoch sein wie vorher.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2009
Antwort auf:
Stundenlohn Minijob während Elternzeit identisch zum regulären Gehalt
Haben Sie da vielleicht was schriftliches? AG sagt, dass nur bei Teilzeit gleicher Stundenlohn, bei Minijob nur so viel wie andere Aushilfen auch
Mitglied inaktiv - 10.02.2009, 17:37