Stundenkürzung bei geringfügiger beschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Stundenkürzung bei geringfügiger beschäftigung

Ich bin studentin und arbeite seit 2 Jahren als geringfügig mit 39h im monat. In meinem Arbeitsvertrag steht bei zeit „nach Bedarf“. Dieser vertrag läuft am 22.2.2006 aus. Ich erwarte mein kind am 15.2.2006. nun hat mein AG mich ab oktober nur noch auf halbe zeit gesetzt, d.h. also 20h im monat, allerdings ohne mir vorher bescheid zu sagen. Dies bedeutet für mich, da ich als geringfügig beschäftigte bisher nach stunden bezahlt wurde, die ich auch da war, dass ich plötzlich nur noch die hälfte meines bisherigen gehaltes habe, wodurch ich in finanzielle nöte gerate, da ich ja weiterhin meine kosten habe. Auf nachfrage wieso ich nur noch 20 h arbeiten dürfe, wurde mir gesagt, dass ich ja auch im mutterschutz (also 6 wochen vor und die paar tage die mein vertrag noch läuft nach der geburt) lohnfortzahlung bekäme und sie nicht doppelt zahlen wollen. Hier also meine Fragen: 1. kann mein arbeitgeber einfach so ohne vorankündigung meine stunden halbieren, wodurch mir ein enormer finanzieller verlust folgt? 2. bekomme ich wirklich lohnfortzahlung, und wenn ja, welche stundenzahl wird dann der berechnung zu grunde gelegt?und bekomme ich im fall einer weiterzahlung überhaupt mutterschaftsgeld (also die einmaligen 210€) 3. was wäre, wenn ich aus gesundheitlichen gründen die letzten 4 wochen vorm mutterschutz nicht mehr arbeiten kann? Würde ich trozdem lohn bekommen oder gar nichts mehr? Vielen dank im vorraus!!!

Mitglied inaktiv - 30.11.2005, 08:38



Antwort auf: Stundenkürzung bei geringfügiger beschäftigung

Hallo, 1.Nein, Sie haben ja einen Vertrag 2. Stellen Sie einen Antrag bei www.bundesversicherungsamt.de 3.LOhnfortzahlung! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2005



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