Sehr geehrte Frau Bader,
Wenn man sich in Elternzeit befindet bei AG1, und bei einem anderen AG (nennen wir ihn AG 2) auf 450,-€ Basis arbeitet (bewilligt vom AG 1!) muss man dann, wenn man die Stunden bei besagtem AG 2 erhöhen will, dies wieder 4 Wochen vorher dem anderen AG 1 mitteilen, oder fällt diese Mitteilungspflicht weg?
Mit freundlichen Grüßen
Keksraupe
von
Keksraupe
am 15.09.2015, 07:18
Antwort auf:
Stundenerhöhung beim anderen AG während Elternzeit
Hallo,
das kommt auf den Umfang der Erhöhung an.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.09.2015
Antwort auf:
Stundenerhöhung beim anderen AG während Elternzeit
Derzeit auf 450,-€ Basis, entspricht 30 Stunden im Monat
Auf 115 Stunden im Monat
Also deutlich mehr Stunden
Sind da auch 4 Wochen Frist oder genügt ein kurzes Bescheid geben?
von
Keksraupe
am 16.09.2015, 09:07