hallo, ich habe beschäftigungsverbot für meine tätigkeit als physiotherapeutin bekommen. jetzt frage ich mich, ob es mir erlaubt ist eine ehrenamtliche tätigkeit durchzuführen, oder mich in einen studiengang einzuschreiben um meine freie zeit sinnvoll zu nutzen? danke schon jetzt für den tipp, anja
Mitglied inaktiv - 09.08.2004, 11:45