Weiß von euch jemand, ob man sich während der Elternzeit als Student einschreiben darf?
Ich habe ein Jobangebot für eine Teilzeitstelle, für die ich mich einschreiben müsste. ( Ich würde am liebsten in Elternzeit beim bisherigen AG bleiben, falls das ginge.)
Mitglied inaktiv - 03.08.2011, 08:51
Antwort auf:
Studium in der Elternzeit?
Hallo,
1. Der AG muss zustimmen
2. Es dürfen nicht mehr als 30 Std/ Wo sein
3. Verdienste werden auf das EG angerechnet
4. Es muss der EG Stelle mitgeteilt werden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.08.2011
Antwort auf:
Studium in der Elternzeit?
Das ist kein Problem, hat mir auch meine EG Stelle bestätigt, Ruf einfach mal dort an.
von
Lina_100
am 03.08.2011, 14:15
Antwort auf:
Studium in der Elternzeit?
... alles in Allem darfst Du für die TZ Stelle und das Studium zusammen nur max. 30h die Woche aufbringen/arbeiten!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 04.08.2011, 15:11
Antwort auf:
Studium in der Elternzeit?
Hi Sabine, danke für den Hinweis.
Wer kontrolliert sowas denn? Nominell bleibe ich mit beidem tatsächlich unter 30 Stunden, denn ich darf meine Kurse während der Arbeitszeit absolvieren. Aber wenn ich dann tatsächlich noch länger dran sitze zum Lernen or für Hausarbeiten, dann ist das allein meine Sache, oder nicht? Wer könnte sich beschweren? ( Frage ist ernstgemeint)
Mitglied inaktiv - 05.08.2011, 10:24
Antwort auf:
Studium in der Elternzeit?
Hallo,
die Begrenzung gilt nur für Erwerbstätigkeiten. das Studium zählt nicht dazu. Entsprechend sagt das Bundesmamilienmisisterium auch folgendes hierzu:
"Ein Studium während der Elternzeit ist möglich. Lediglich für eine Erwerbstätigkeit während der Elternzeit wird im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eine maximale Wochenstundenzahl von 30 Stunden festgelegt.
Eine Zustimmungspflicht des Arbeitgebers sieht das Gesetz nicht vor"
(www.familien-wegweiser.de)
Grüße
von
Lina_100
am 06.08.2011, 13:38