Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in einem unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnis. Mein Partner und ich möchten im Herbst mit unserer Familienplanung anfangen, damit verbunden sind viele Fragen. Nur ungern würde ich nach der Elternzeit wieder bei meinem jetzigen Arbeitgeber weiterarbeiten, sondern in eine komplett andere Richtung gehen sprich ein Studium beginnen. Nun bekäme ich ja in der Elternzeit EG auf der Basis meines letzten Gehalts. Gilt das auch wenn man nach z.B.: drei Monaten in die Elternzeit hinein ein Studium beginnt, oder heißt der Beginn eines Studiums dass man zuvor bei dem jetzigen AG kündigen muss und nur das Minimum an EG bekommt? Oder kann man bis Ende der EZ egal ob ein oder zwei Jahre "sozusagen bei dem Arbeitnehmer bleiben" und gleichzeitig studieren? Mit freundlichen Grüßen Schafinchen
von Schafinchen am 14.05.2013, 13:34