Sehr geehrte Frau Bader, bitte teilen Sie die Rechtsgrundlagen mit auf denen Ihre Auskunft zur Frage Studium in der Elternzeit (Zustimmung AG, nicht mehr als 30h, Mitteilung an EG-Stelle) beruhen. Das BMFJS sagt ausdrücklich, dass dies alles nicht notwendig sei und meine EG Stelle hat mir eine identische Auskunft erteilt. Auch dem BEEG geht ihre Auffassung auch nicht hervor. Danke für Ihre Mühe!
von Lina_100 am 07.08.2011, 21:40