Hallo,
in einem vierteljahr bekomme ich mein erstes Kind und dann würde ich gerne eine Babypause machen. Zur Zeit studiere ich und bekomme bafög. Was bekomme ich denn in der babypause für unterstützung? Der vater würde für das kind aufkommen. Kann ich erziehungsgeld beantragen? Und was mache ich mit der KV. Ich bin ja nun schon über 30 Jahre alt udn das kostet über 100 euro im monat die ich dann ja nicht habe, weil mein bafög wegfällt.
Vielen Dank
A.
Mitglied inaktiv - 05.07.2005, 15:36
Antwort auf:
studieren mit kind
Hallo,
1. Alles zum Thema Kind und Hartz IV bei http://www.mdr.de/escher/1986223.html
2. Studieren mit Kind:
http://www2.studentenwerk-berlin.de/uploads/studieren_mit_kind_2002.pdf
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2005
Antwort auf:
studieren mit kind
- Du bekommst Erziehungsgeld + Kindergeld.
- Fuer dein Kind kannst du Sozialgeld beantragen, darauf wird dann aber der Unterhalt des Vaters angerechnet.
- Studenten koennen kein Sozialgeld erhalten, allerdings den Mehrbedarfszuschlag fuer Alleinerziehende.
- Eine Moeglichkeit waere, dir 2 Urlaubssemester zu nehmen, und dann als "Nicht-Studentin" normal Hartz IV zu beantragen. Ich glaube, das Sozialamt wuerde dann auch deine Krankenversicherung uebernehmen. Das musst du aber pruefen!
- Fuer dich selber kannst du auch noch probieren, Wohngeld zu beantragen, sofern du mit dem Bafoeg pausierst (WG und Bafoeg zusammen geht nicht).
Man wird immer wieder gerne abgewimmelt mit der Auskunft, Studenten koennten kein WG bekommen, aber das ist falsch.
- Wenn du wieder studierst, gibt es evtl. die Moeglichkeit, dir vom Jugendamt eine Tagesmutter fuer dein Kind bezuschussen zu lassen (einkommensabhaengig).
Dir alles Gute, bin in einer aehnlichen Situation,
harmony
Mitglied inaktiv - 06.07.2005, 00:42
Antwort auf:
studieren mit kind
Danke Harmony für Deine Tips. Habe jetzt die AUskunft, daß ich auf alle Fälle Erziehungsgeld bekommen werde. 2 Urlaubssemester möchte ich auf alle Fälle nehmen. Aber mir ist nicht so ganz klar, daß man hartz IV noch zusätzlich zum KG bekommen kann. Vor meinem Studium habe ich ja auch schon 8 Jahre lang gearbeitet. Erst hatte ich vor,mich für das Jahr arbeitslos zu melden, aber das geht wohl nicht. Die sagen, ich wäre ja noch immatrikuliert und würde nicht zur Verfügung stehen.
LG A.
Mitglied inaktiv - 06.07.2005, 09:51