Studentin,freiwilliges Mitglied...MuSchu Frist nicht Beitragsfrei versichert??

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Studentin,freiwilliges Mitglied...MuSchu Frist nicht Beitragsfrei versichert??

Hallo, ich bin Studentin und ab Januar ein freiwilliges Mitglied (Leider Semesterzahl überschritten),für das Sommersemester werde ich beurlaubt...Meine MuSchu Zeit beginnt Anfang Februar?? Muss ich tatsächlich KK-Beiträge bezahlen das würde mich dann ja an den Rand oder besser unter das Existenzminimum bringen.... Danke Danny

Mitglied inaktiv - 22.11.2000, 18:27



Antwort auf: Studentin,freiwilliges Mitglied...MuSchu Frist nicht Beitragsfrei versichert??

Liebe Danny, nach dem Gesetz haben pflichtversicherte (!) Studenten auch dann Beiträge zu entrichten, wenn sie immatrikuliert bleiben. Freiwillig versicherte werden wohl nicht beitragsfrei. Avber das ist wieder so eine spezielle KK Frage, für die eine RA für Familienrecht nicht wirklich gut ist. Es gibt in jeder Uni Beratungsstellen, wo man Sie besser beraten kann. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2000



Antwort auf: Studentin,freiwilliges Mitglied...MuSchu Frist nicht Beitragsfrei versichert??

o.T.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2000



Antwort auf: Studentin,freiwilliges Mitglied...MuSchu Frist nicht Beitragsfrei versichert??

hallo danny, als ordnungsgemäß eingeschriebene studentin müssen dich krankenkassen zu einem studententarif versichern. der beitrag beläuft sich monatlich (incl pflegeversicherung) auf ca. DM 95. felicitas

Mitglied inaktiv - 24.11.2000, 12:42



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