Hallo,
ich bin Studentin und arbeite 20 Stunden wöchentlich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Jedoch arbeite ich als "studentische" Hilfskraft und bin auch als Studentin freiwillig krankenversichert, habe somit auch keinen Anspruch auf Krankengeld.
Nun bin ich schwanger und frage mich, ob mir das Mutterschaftsgeld zustehen würde?
Weiterhin wüßte ich gerne, ob der Mutterschutz für mich als studentische Hilfskraft auch bedeutet, daß ich nach einem Jahr in meine Stelle zurückkehren könnte? Wie gesagt, der Vertrag ist unbefristet.
Vielen Dank im voraus,
Nadine
Mitglied inaktiv - 29.11.2003, 21:46
Antwort auf:
Studentin/Mutterschaftsgeld
Hallo,
haben Sie ienen Arbeitsvertrag? Dann verdienen Sie doch bei 20 STd. mehr als 400 € und sind versicherungspflichtig beschäftigt???
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2003
Antwort auf:
Studentin/Mutterschaftsgeld
Hallo,
mit 20 Stunden bin ich versicherungspflichtig beschäftigt, habe aber immer noch den sogenannten Studentenstatus, d.h. ich zahle zum Beispiel ein speziell für Studenten ausgelegten Krankenkassenbeitrag, aber keine Lohnsteuer. Bis zu 20 Stunden wöchentlich sind als Student ja auch erlaubt.
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag liegt vor, jedoch eben als studentische Hilfskraft.
In einem anderen Forum habe ich etwas von § 200 Abs. 1 RVO gelesen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
MfG
Nadine
Mitglied inaktiv - 01.12.2003, 15:31