Liebe Frau Bader, da mein AG immer noch behauptet, ich hätte als Studentin auch keinen Mutterschaftsgeld-Anspruch bei der Krankenkasse. Ich bin in der gesetzlichen KK als Studentin versichert, habe daher keinen Anspruch auf Krankengeld. Die Schutzfristen habe ich regulär eingehalten und seitdem keinen Lohn mehr bezogen. So wie ich §13 MuschG verstehe, habe ich aber trotzdem Anspruch. Außerdem habe ich diese Schreiben des Bundesversicherungsamts gefunden: http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_091/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben17,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben17.pdf http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_091/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben01,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben01.pdf. Bekomme ich dem Gesetz nach Mutterschaftsgeld oder verstehe ich da etwas falsch? LG
von Schmutzfink am 12.01.2012, 19:30