Hallo Frau Bader,
seid ich meinen Sohn letztes Jahr im November zur Welt gebracht hatte, durfte ich meinen Kinderwagen im Treppenhaus stehen lassen, da unsere 3 Nachbarn auf uns zukamen und dem zustimmten.
Nun zog eine neue Familie ein und seid her herrscht auch sehr große Unruhe im Haus. Wir beschwerten uns schon öfters über den Musiklärm der Familie, bis das Ganze letztens eskalierte und mir wurde auch sehr übels gedroht. Dazu haute die Frau raus, dass ich meinen Kinderwagen nicht mehr im Treppenhaus stehen lassen darf, der würde ja den Fluchtweg blockieren.
Zuletzt hatte ich den Kinderwagen so weit es ging, ganz weit in die Ecke gestellt, sodass es so wenig wie möglich den Durchgang zwischen Treppenaufgang und Hausausgang versperrt. Die engste Stelle ist die zwischen dem Rad vom Kinderwagen und dem Treppengeländer, die Diagonale davon beträgt 70cm.
Besteht vielleicht eine Möglichkeit, dass es doch ein Gesetz gibt, dass der da stehen bleiben kann? Die Verwaltung will uns leider keine Genehmigung geben, wegen den Vorschriften eines Fluchtweges. Für mich ist es jetzt ein riesen Aufwand mit meinem Sohn raus zu gehen. Entweder ich muss meinen Sohn unbeaufsichtig einen Moment alleine in der Wohnung in der 1.EG lassen oder ihn mit runternehmen, wo weder Treppenhaus noch Keller kindersicher ist.
Ich hoffe, sie können uns einen guten Rat geben und danke Ihnen schon jetzt für Ihre Hilfe
von
miramara
am 27.06.2012, 21:57
Antwort auf:
Streit wegen Kinderwagen
Hallo,
Kinderwagen im Mietshaus
Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen.
Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden.
Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müßte.
Quelle: Deutscher Mieterbund
2.Verbot zum Abstellen in der Hausordnung
Mietern in den oberen Stockwerkes eines Mietshauses muß das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoß erlaubt werden, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ein Hausbesitzer hatte eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt. Das Gericht entschied dagegen, daß den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen".
AG Frankfurt, 33 C 361/97-27 Quelle: Focus Online
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.06.2012
Antwort auf:
Streit wegen Kinderwagen
In unserer Hausordnung steht folgendes zum Kinderwagen:
Kinderwagen, Fahrräder und dergleichen sind grundsätzlich nur im Erdgeschoss/Kellergeschoss auf den hierfür vorgesehenen Plätzen zu deponieren.
Hier im Haus gibt es keinerlei gekenntzeichnete Plätze für Kinderwagen noch für Fahrräder. Die Fahrräder werden im Eingangsbereich vor dem Hauseingang (also auch im Fluchtweg) abgestellt.
von
miramara
am 27.06.2012, 22:20