Sehr geehrte Frau RA Bader, ich befinde mich im EZU und mein Mann ist berustätig. Da wir mit unserem gemeinsamen Einkommen ein wenig über der Einkommensgrenze lagen, habe ich nur für 4 Monate Erziehungsgeld bekommen. Danach nichts mehr,nur 154,00 € Kindergeld. Nun ist auch mein Mann von Streiks betroffen. Da er nicht in der Gewerkschaft ist, bekommt er nun gar kein Geld. Er würde auch lieber arbeiten gehen, da ihm die Arbeitsplatzsicherheit vor der der 35 Stunden Woche wichtiger ist. Aber die Streikposten verwehren ja den Zutritt. Somit haben wir zurzeit gar kein Einkommen. Wie ist hier die Rechtslage? Welche Unterstüzung könnten wir vom Staat beantragen. Ehrlich gesagt, wer bezahlt uns den Verdienstausfall? Er war gegen den Streik und wird nun daran gehindert, arbeiten zu dürfen. Kann man was dagegen tun? Danke und LG Bettina
Mitglied inaktiv - 25.06.2003, 11:25