Strafe für Arbeitgeber bei Beschäftigung im Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Strafe für Arbeitgeber bei Beschäftigung im Mutterschutz

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat mich während dem Mutterschutz vor und nach der Geburt beschäftigt. Ich habe das gemacht da ich berechtigte Angst um meinen Arbeitsplatz hatte. Wie hoch ist denn in so einem Fall die Strafe für den Arbeitgeber? Viele Grüße Wüstenrose

von wüstenrose_82 am 09.08.2018, 17:38



Antwort auf: Strafe für Arbeitgeber bei Beschäftigung im Mutterschutz

Hallo, das ist auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit (für die Zeit nach der Geburt). Zur Höhe kann ich nichts sagen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2018



Antwort auf: Strafe für Arbeitgeber bei Beschäftigung im Mutterschutz

Vor Geburt, gar nicht. Vor Geburt darf die Schwangere freiwillig arbeiten. Niemand verbietet es ihr wenn sie arbeiten will. Nach Geburt, wo kein Kläger, da kein Richter. Ich zweifel doch stark das du jetzt so viel Mut hättest dich zu wehren wenn du es schon vorher nicht hattest. Für mich persönlich wäre ein Arbeitsgericht oder Anwalt für Arbeitsrecht der erste Ansprechpartner, nicht für Familienrecht. Da hätte ich direkt nachgefragt. Wie willst du beweisen das er dich gezwungen hat?

von Felica am 09.08.2018, 17:44



Antwort auf: Strafe für Arbeitgeber bei Beschäftigung im Mutterschutz

Du solltest das umgehend bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz melden. Die Höhe des Bußgeldes ist davon abhängig, wieviele Tage in der Woche du gearbeitet hast, wie einsichtig sich der Arbeitgeber zeigt, ob deine Gesundheit darunter gelitten hat, ob er sich dessen bewußt war, was er getan hat. Wahrscheinlich liegen sogar noch mehr Bußgeldtatbestände vor. Bei einer Vollzeitbeschäftigung kann man über die 8 Wochen nachgeburtliche Mutterschutzfrist hinweg mit Bußgeld in einer Größenordnung von bis zu 30.000 Euro rechnen, oder mit einem Strafverfahren.

Mitglied inaktiv - 09.08.2018, 18:56



Antwort auf: Strafe für Arbeitgeber bei Beschäftigung im Mutterschutz

Hier liegt die Beweispflicht beim Arbeitgeber, nicht bei der werdenden Mutter. Er darf sie nur in der Schutzfrist vor der Geburt beschäftigen, wenn sie ausdrücklich eingewilligt hat (natürlich schriftlich!). Ein Anruf bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz genügt, und das erfordert nicht sehr viel Mut.

Mitglied inaktiv - 09.08.2018, 18:58



Antwort auf: Strafe für Arbeitgeber bei Beschäftigung im Mutterschutz

Tut es nicht? Der AG wird sich wohl seinen Teil denken können wer da ihn gemeldet hat. was hat die TE davon abgehalten genau deshalb schon vorher tätig zu werden? Was hätte sie zu befürchten gehabt? Doch genau nur das gleiche wie jetzt auch. Sie wird sich genau diese Frage dort auch anhören müssen, warum meldet sie sich jetzt erst. Wenn sie denn dann dort anruft.

von Felica am 09.08.2018, 19:17



Antwort auf: Strafe für Arbeitgeber bei Beschäftigung im Mutterschutz

Vielen Dank für den Tipp mit der Behörde! Das hilft mir sehr weiter

von wüstenrose_82 am 09.08.2018, 20:03



Antwort auf: Strafe für Arbeitgeber bei Beschäftigung im Mutterschutz

angst um den job? du warst schwanger!! das kind geht ja wohl vor job oder nicht? sorry aber irgendwie stimmt da was nicht. du bist aus der klinik, kind nichtmal trocken und am nächsten tag arbeiten? warum wehrst du dich jetzt erst? das klingt mir nach auswischen. da passt einiges nicht zusammen

von mellomania am 09.08.2018, 20:06



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