Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung .... wird nicht weiter verfolgt ???

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung .... wird nicht weiter verfolgt ???

Hallo Frau Bader, mein Noch-Mann hat sich auf eigenen Wunsch mittels notar. Ehevertrag zu Unterhalt verpflicht (inkl. Zwangsvollstreckung). Er zahlt aber nicht, das geht seit 2010 so. 2011 hab ich ihn angezeigt, seitdem ist nichts passiert. Mein Noch-Mann lebt im Nicht-EU-Ausland, aber angrenzend an D. Fester Wohnsitz, sattes Vermögen, Grundstücke. Er könnte also zahlen, will aber nicht. Gerade hatte ich den Staatsanwalt am Telefon, der mir sagte, dass man da ein Internationales Rechtshilfeabkommen (???) bräuchte und das bei Unterhaltspflichtverletzung nicht gemacht werden würde. Er nähme sich die Akte zwar nochmal raus, mache mir aber keine Hoffnungen. Bin gerade sehr schockiert - man(n) begeht eine Straftat, fortwährend, jedne Monat aufs Neue und im AUsland sitzt man sicher ? Passt das so ? Kann man da gar nichts mehr machen ? Haben Sie einen Rat für mich ? LG Heike

von HeikeB1969 am 13.06.2013, 10:47



Antwort auf: Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung .... wird nicht weiter verfolgt ???

Hallo, der deutsche Staatsanwalt kann auch nur im deutschen Recht tätig werden. Entscheidend ist, wo Beckensvater wohnt. Wenn dies im Ausland ist, muss die dortige Polizei aktiv werden. Und das geht eben leider nur, wenn dieses Abkommen besteht. Ich würde versuchen, mich mal an die Staatsanwaltschaft in seinem Heimatland zu wenden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.06.2013



Antwort auf: Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung .... wird nicht weiter verfolgt ???

Hallo Frau BAder, danke für Ihre Antwort. Man sagte mir, dass das Land zuständig wäre, wo das Kind lebt. Dort wäre die Straftat begangen worden bzw. wird immer noch begangen. Das ist D. Und dort wo Beckensvater (ein tolles Wort, kannte ich noch nicht !!) wohnt, könne ich eben NICHT anzeigen, weil nicht zuständig. Hm, ich muss mal gucken, ob ich die Staatsanwaltschaft dort googeln kann und wie das dort funktioniert, evtl. kann man das ja telefonisch oder per Mail regeln - ICH werde dieses Land nicht mehr betreten ! Danke Ihnen ! Lg HEike

von HeikeB1969 am 13.06.2013, 12:30



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