Frage: Stillpausen

1.Welche Zeiteinheit wird für die Stillpausen eingerechnet? 2. Bekommt man sie zusätzlich oder werden sie auf die tägliche Arbeitszeit wieder aufgeschlagen?

Mitglied inaktiv - 11.01.2002, 14:42



Antwort auf: Stillpausen

Hallo, Eine stillende Frau kann während ihrer Arbeitszeit stillen. Sie hat Anspruch auf mind. Zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal pro Tag eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als 8 Std. soll auf Verlangen mind. Zweimal 45 min. gewährt werden. Ein Verdienstausfall tritt dadurch nicht ein. Die Zeit darf auch nicht auf die Ruhepausen angerechnet werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2002