Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Hallo Frau Bader, Ich hab vor einiger Zeit Sie schon mal diesbezüglich gefragt. Ich fange am 1.12. wieder voll zu arbeiten. Stille mein Kind ( >1 Jahr) Wie ist das mit den Stillpausen nach dem 12 Lebensmonat des Kindes? Hta es noch ienen Sinn die Stillpausen zu beantragen, wenn ja in welcher Form ( schrifltich ? Was soll da alles stehen?) Sie schrieben damals Es gibt einen Gesetzesentwurf, wonach ab 2017 Stillpausen nur für Kinder bis zu einem Jahr berücksichtigt werden. Was ist mit dem Gesetzenentwurf? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort Frau2016

von Frau2016 am 07.11.2016, 20:55



Antwort auf: Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Hallo, die neue Regelung tritt am 1.1.2017 in Kraft. Dann besteht kein Anspruch darauf, dass Kind über den ersten Geburtstag hinaus zu stillen. Nach § 11 n.F. darf eine stillende Frau gleichwohl nicht mit bestimmten Arbeiten beschäftigt werden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.11.2016



Antwort auf: Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Wenn dein Kind schon ein Jahr und älter ist, dann werden dir keine Stillpausen mehr gewährt. Das ist eigentlich bisher schon gängige Praxis und ab dem neuen Gesetzesentwurf können Stillpausen längstens bis zum 1. Geburtstag des Kindes gewährt werden. Aber auch nur dann, wenn du in den Pausen tatsächlich dein Kind stillst. Die Pausen sind demnach zweckgebunden. Sie dienen nicht einfach der Arbeitszeitverkürzung.

Mitglied inaktiv - 07.11.2016, 21:14



Antwort auf: Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Ok danke Und wie ist es mit dem nicht - Überschreiten von 8,5 Std täglich Arbeit bei Stillenden? Oder Arbeit am WE oder nachts? Gilt das auch nur dann wenn das Kind jünger als 1 Jahr ist? Und muss ich trotzdem dem AG melden, dass ich stille ? Auch wenn das Kind über 1 J ist?

von Frau2016 am 07.11.2016, 21:24



Antwort auf: Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Überschreiten von 8,5 Std täglich Arbeit bei Stillenden? Stillende Mütter dürfen nicht länger als 8,5 Std täglich und nicht länger als 90 Std in der Doppelwoche beschäftigt werden Oder Arbeit am WE Stillende Mütter dürfen nicht sonn- und feiertags beschäftigt werden, es sei denn sie geben dazu ihre ausdrückliche Zustimmung und erhalten einen Ersatzruhetag in der Woche. oder nachts? Stillende Mütter dürfen nicht zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigt werden. Sie darf bis 22 Uhr beschäftigt werden, wenn sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt und nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht. Gilt das auch nur dann wenn das Kind jünger als 1 Jahr ist? Das gilt auch noch über ein Jahr hinaus, wenn du dem Arbeitgeber das Stillen anzeigst und per Attest einer Hebamme oder eines Arztes regelmäßig nachweisen kannst, dass du tatsächlich noch stillst. Nur die Stillpausen werden auf das erste Lebensjahr beschränkt.

Mitglied inaktiv - 07.11.2016, 21:36



Antwort auf: Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Vielen lieben Dank für Deine Antworten ): Hut ab vor deinem Wissen:) Wie soll das dem AG mitteilen? Schriftlich ? Oder einfach sagen? Wie lange wird " das Stillen vom AG" sage ich mal krass -toleriert ? Darf ich während ich stille mit Blutproduken und kranken Menschen zu tun haben? Vldank

von Frau2016 am 07.11.2016, 21:48



Antwort auf: Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Eine stillende Frau soll ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich mitteilen, dass sie stillt. § 14 (1) MuSchG Die Form der Mitteilung ist dir freigestellt, eine mündliche Mitteilung genügt. Du darfst mit Blutprodukten zu tun haben, ja. Welche Tätigkeit meinst du denn genau? Kranke Menschen, das ist ein schwammiger Begriff. Welche Krankheiten meinst du genau? Du darfst keine Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 und 4 ausgesetzt sein, außer wenn du einen ausreichenden Immunstatus gegenüber den entsprechenden Erregern besitzt. Hier ist der Gesetzentwurf zum neuen MuSchG: https://www.bmfsfj.de/blob/76054/2c6f6e0204711f9a59ba09c37f41a2d2/gesetzentwurf-muschg-data.pdf

Mitglied inaktiv - 07.11.2016, 21:59



Antwort auf: Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Das hängt von zwei Faktoren ab. - einmal davon, ob ganz bestimmte wichtige gesundheitliche Gründe vorliegen, weshalb du ungewöhnlich lange stillen musst. - zum anderen davon wie stark die Auswirkungen der Stillzeit auf deine Tätigkeit sind. Je stärker das Stillen deine Tätigkeiten einschränkt bzw. sogar ein Beschäftigungsverbot bedingt, desto weniger Verständnis kannst du erwarten. Und desto eher bekommst du Gegenwind. Ich würde mal grob sagen, im zweiten Lebensjahr könntest du anfangs noch Akzeptanz finden, je nach persönlicher Einstellung der Entscheidungsträger. Im dritten Lebensjahr kommst du aber in Erklärungsnot. An welche Zeiträume hast du denn gedacht? Bei welcher Tätigkeit?

Mitglied inaktiv - 07.11.2016, 22:31



Antwort auf: Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Ich dachte erst bis zum 2LJ. Falls ich auch nach dem 2 LJ stillen sollte, würde ich das dem AG nicht mehr mitteilen möchten. Da ich da eher Unverständnis erwarte. Arbeite als Krankenschwester. Lg

von Frau2016 am 07.11.2016, 23:03



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Muss der AG damit einverstanden sein, oder ist das so im Gesetz bestimmt? Und er hat "nihct zu sagen" , weil eben in dem Gesetz kiene Alterseinschränkung zu finden ist...

von Frau2016 am 07.11.2016, 23:05



Antwort auf: Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Bedeutet es 8,5 Std täglich PLUS 1/2 Std Pause Oder 8 Std Arbeit PLUS 1/2 Std Pause?

von Frau2016 am 07.11.2016, 23:15



Antwort auf: Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Die Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit, also 8,5 h plus beliebig viele unbezahlte Pausen

Mitglied inaktiv - 08.11.2016, 07:34



Antwort auf: Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Als Krankenschwester entfallen Injektionen und Blutabnahmen, Röntgen, Zytostatika, MRSA Patienten. Lies doch das Merkblatt der Behörde dazu. Ein Ersatzarbeitsplatz dürfte i.A. möglich sein.

Mitglied inaktiv - 08.11.2016, 07:36



Antwort auf: Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Der AG muss damit einverstanden sein, aber der Druck wird höher, je älter das Kind und je gravierender die Auswirkungen auf deine Tätigkeit. Falls du ein BV bekommen solltest, wird auch die KK sehr daran interessiert sein, dass du weiterarbeitest.

Mitglied inaktiv - 08.11.2016, 07:38



Antwort auf: Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Vielen lieben Dank < 3

von Frau2016 am 08.11.2016, 07:55



Antwort auf: Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Danke Frau Bader, das wird wohl mein AG wissen müssen was ich als Krankenschwester machen darf und was nicht, oder? Liebe Grüße

von Frau2016 am 08.11.2016, 16:08



Antwort auf: Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Er sollte es wissen, und der Betriebsarzt unterstützt ihn in dieser Beurteilung. Du solltest mal einen Termin beim BA wahrnehmen, um das zu klären.

Mitglied inaktiv - 08.11.2016, 16:33



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