stillen-beschäftinungsverbot-bürodienst???

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: stillen-beschäftinungsverbot-bürodienst???

normalerweise bin ich krankenschwester (so steht es auch in meinem vertrag)- vollzeit in der amb.pflege im juli08 habe ich erfahren, daß ich schwanger war, im august bin ich ins beschäftigungsverbot und im feb09 habe ich eine tochter geboren, die ich bis heute vollstille im feb 2010 soll ich nach einem jahr elternzeit wieder arbeiten jetzt meine fragen: wenn ich im feb 2010 noch stille, falle ich dann wieder in das beschäftigungsverbot nach Mutterschutz in der ambulanten krankenpflege und wenn ja, kann meine chefin mich zur büroarbeit "zwingen" und wenn ich beschäftigungsverbot bekomme, wie ist die vergütung?- wie wärend der schwangerschaft? danke und liebe grüße anta300

Mitglied inaktiv - 15.11.2009, 22:36



Antwort auf: stillen-beschäftinungsverbot-bürodienst???

Hallo, nein, nachd er Geburt gibt es kein BV. Sie haben nur Anspruch darauf, zu stillen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2009



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