Stille Geburt und evtl. individuelles Betriebsverbot bei Folgeschwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Stille Geburt und evtl. individuelles Betriebsverbot bei Folgeschwangerschaft

Hallo Frau Bader, ich hatte leider vor kurzem eine stille Geburt in der 37 Ssw. Ich bin aktuell noch im Mutterschutz aber wir möchten es bald wieder versuchen. Da der Mutterchutz bald endet und es mir noch immer sehr schlecht geht werde ich mich vorerst noch von einer Psychologin (Trauma) auch danach fuer mind. 6 Wochen und evtl. auch danach noch krankschreiben lassen weil es mir psychisch einfach nicht so gut geht wieder funktionieren zu koennen. Ich wuerde gerne wissen ob falls ich noch während der Krankschreibung die wahrscheinlich schon ueber mehr als die 6 Wochen gehen wird wieder schwanger wuerde also praktisch während einer evtl. Lohnfortzahlung durch die Kasse nahtlos ohne Probleme in ein individuelles Beschaeftigungsverbot uebergehen koennte dass mir meine bisherige Frauenärztin dann nach Ruecksprache ausstellen wuerde so dass man trotz des sich schon in der Lohnersatzfortzahlung befindens den normalen Durchschnitt des eigentlichen Arbeitsentgelts bekommen wuerde oder ob sich dann am Durchschnitt der Lohngeltfortzahlung durch die Kasse orientiert wuerde? Ausserdem wuerde mich intressieren ob ein individuelles BV in meinem Fall auch wirklich machbar ist? Arbeite eigtl. im Büro und sitze. fast den ganzen Tag bis auf einige Ausnahmen aber aufgrund meiner Vorgeschichte koennte ich psychisch einfach nicht zurueck während einer evtl.neuen Ssw und muesste evtl auch in einer nächsten Ssw dazu Heparin spritzen (weiss nicht ob sitzen da so foederlich ist) und mir waere viel wohler ich koennte mich diesmal zuhause schonen und haette nicht mehr den Stress den ich diesesmal hatte vorallem weil ich auch staendig unter den Arbeitszeiten mich abmelden mußte weil ich auch dieses Mal schon eine Risikoschwangere war. Nach dem schreckkichen Ausgang waere ich das baechste Mal praktisch doppelt Risikoschwanger. Die Fa die mich bisher betreute meinte ein individuelles Bv wuerde sie gleich machen sollte ich wieder schwanger werden. Aber ich wollte evtl. aufgrund der schlechten Erinnerungen wechseln und die evtl. neue Fa meinte sie wisse nicht ob sie das rechtlich koenne in einem Bürojob und muessen sich erst informieren ob sie das darf ubd mit welcher Begruendung. Krankschreiben koenne sie aufjedenfall auch ueber die komplette Ssw wenn ich nicht arbeiten kann. Allerdings waere das ja dann auch finanziell ein großer Verlust fuer mich und ich habe mir das ja auch nicht ausgesucht dass es jetzt so läuft. War In der letzten Ssw auch die ganze Zeit bis zum regulären Mutterschutz arbeiten und nie krank (also es ist nicht so dass ich mich druecken wollte oder faul waere) aber augrund meiner Vorgeschichte und der fuer mich sicherlich noch höheren psychischen Belastung koennte ich einfach nicht arbeiten falls es bald wieder klappen sollte. Das waere enormer Stress fuer mich vorallem auch weil wieder alle Kollegen alles mitbekommen wuerden. Wie ist die rechtliche Lage und kann meine evtl. neue Fa ein individuelles BV mit meiner Vorgeschichte trotz Bürojob begruenden so dass sie keine Probleme bekommt? Muesste Sie dann meine Psyche als Grund oder einfach nur Zustand nach IUFT angeben auf dem Attest so dass jeder erfahren muesste wie es psychisch um mich stuende? Oder wie sollte sie es am besten machen? Denn wenn ich evtl. zu Beginn einer neuen Ssw erstmal keine Beschwerden haette waere es ja eigtl. auch eher verkehrt mich dauer krankzuschreiben wenn ich das richtig verstanden habe oder irre ich? Vielen Dank

von schorleweisssuess am 20.11.2015, 19:55



Antwort auf: Stille Geburt und evtl. individuelles Betriebsverbot bei Folgeschwangerschaft

Hallo, das tut mit sehr Leid - sehr schlimm. Mein Mitgefühl. Ein BV würden Sie aber nicht bekommen, da es ja nicht an der Arbeit liegt. Richtig wäre hier eine Krankschreibung. Also KG nach 6 Wo. Ihnen viel Kraft. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2015



Antwort auf: Stille Geburt und evtl. individuelles Betriebsverbot bei Folgeschwangerschaft

Euer Verlust tut mir sehr leid, mein Beileid. Zu Deiner Frage : Ein BV ist nicht angebracht, da der Job keine Gefahr darstellt, sondern Deine psychische Verfassung. Eine KrankschreIburg ist da angebracht. Die Krankenkasse muss den Lohn dem AG ersetzen und wird genau prüfen ob Du ohne Schwangerschaft arbeitsfähig wärest oder die Krankschreibung überwiegt. Bitte lese dies nun nicht als Vorwurf, aber ohne Aufarbeitung gleich eine neue Schwangerschaft anzustreben bringt Dich psychisch an die Grenze , wenn nicht darüber bringt, ... spreche da vorher mit der Therapeutin drüber bitte. Ich mache gerade selbst eine Traumatherapie, weiß wovon ich spreche. Alles alles Gute und viel Kraft.

von Sternenschnuppe am 21.11.2015, 11:05



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