Frage: Stiefkind

Hallo Frau Bader, ich habe mal generell eine Frage zu der Bezeichnung "Stiefkind". Auf mehreren Seiten im Netz habe ich diese Aussage gefunden: "Stiefkinder sind alle Kinder, die ein Partner mit in eine Beziehung bringt. Dabei ist es unerheblich, ob die Partner verheiratet sind oder nicht; jedes leibliche Kind des anderen Partners wird als Stiefkind bezeichnet." Ist das so richtig? Gibt es darüber ein Gesetz? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort. Mit freundlichem Gruß Christine

von Tine681 am 12.11.2015, 11:11



Antwort auf: Stiefkind

Hallo, nur bei Eheschließung. Warum ist das für Sie wichtig? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2015



Antwort auf: Stiefkind

Rechtlich erst nach Eheschließung. In welchem Zusammenhang ist das für Dich wichtig ?

von Sternenschnuppe am 12.11.2015, 12:53



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