Hallo zusammen,
Wir erwarten am 19.12.16 (der Stichtag, kann also abweichen) unser erstes Kind. Wir sind parallel auch dabei uns gerade Eigentum zum kaufen. Man kann halt nicht alles planen. Es kommt wie es kommt :)
Vorher hatten wir überlegt, dass ich bevor ich wieder nach zwei Jahren Elternzeit beginne zu arbeiten, evtl. das zweite Kind bekommen. Damit wir aber auch finanziell keine Einbußen haben, würde ich gerne wissen, wann die Deadline ist, um das selbe Elterngeld wie beim Erstgeborenen zu bekommen.
Wann also muss das zweite Kind spätestens auf der Welt sein?
Ich finde es schrecklich so zu planen, aber der Staat lässt hier keine andere Wahl :(
Danke für eure Hilfe. Dieser Bürökram ist nicht leicht zu durchschauen, da man hier auch keine Fehler machen darf.
von
Zü sen
am 15.11.2016, 22:58
Antwort auf:
Stichtag für das 2. kind
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Das zweite Kind müsste also ungefähr am ersten Geburtstag geboren werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2016
Antwort auf:
Stichtag für das 2. kind
Spätestens am ersten Geburtstag sollte der neue Mutterschutz beginnen oder Du wieder Vollzeit arbeiten bis zu einem neuen Mutterschutz.
Dann gibt es das identische Elterngeld.
Nach dem ersten Geburtstag geht jeder Monat ohne Einkommen mit 0€ in die neue Berechnung.
von
Sternenschnuppe
am 16.11.2016, 06:36