Hallo, vielleicht kann da jemand Auskunft geben.... :) Wenn ein Kind aus erster Ehe einer Frau bei seinem leiblichen Vater in den USA lebt und nur für ca 3 Monate in Deutschland ist, kann dann der 2. deutsche Ehemann den Kinderfreibetrag für dieses Kind hier in Deutschland in seiner Steuererklärung geltend machen...???? Gegebene "Fakten" : Kind hat deutsche und amerikanische Staatsbürgerschaft. Für das Kind wird ind Deutschland kein Kindergeld bezahlt. Der leibliche Vater ist Amerikaner, die Mutter Deutsche. Das Kind ist auf der Steuerkarte des 2. Ehemanns als "halbes" Kind eingetragen. Für das Kind besteht gemeinsames Sorgerecht. Danke Peeka