Guten Abend,
wir haben ein Problem.
Unser Steuerklassenwechsel erfolgte 4 Wochen zu spät.
Nun habe ich recherchiert, dass ich auf den Mutterschutz verzichten kann.
Ich habe nun folgende wichtige Frage:
Ist es mir rechtlich mögl. in der Zeit ( Verzicht des Mutterschutzes) meinen Jahresurlaub zu nehmen und mir meine Überstunden auszahlen zu lassen ( ca 150h) um den finanziellen Verlust auszugleichen?
Wenn ich auch den Mutterschutz verzichte, verzichte ich automatisch auf die ganzen 6 Wochen oder kann ich wie in meinem Fall auf 4 Wochen verzichten?
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort
von
wunschkind_2016
am 18.02.2016, 19:31
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel zu spät. Verzicht auf Mutterschutz / Urlaub nehmen mögl.?
Hallo,
Sie können taggenau so verzichten, wie es sich rechnet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2016
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel zu spät. Verzicht auf Mutterschutz / Urlaub nehmen mögl.?
Du kannst selbstverständlich auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten.
Du kannst von einem Tag auf den anderen entscheiden wann Du ihn dann doch antreten möchtest (dann aber gibt es kein zurück).
Du kannst auch 3 Tage, 4 Wochen oder eben bis zur Geburt verzichten (ich habe einmal bis zur Geburt gearbeitet, das 2. mal bin ich 2 Wochen vor ET in MuDSchu gegangen).
Ob dein AG Dir aber dann in dieser Zeit deinen Urlaub genehmigt kann Dir keiner sagen.
Gruss
D
von
desireekk
am 20.02.2016, 17:49