Hallo,
Ich habe eine Frage zu dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ab dem 29.01 befinde ich mich im Mutterschutz. Mein Arbeitgeber hat mir den Zuschuss pro Tag errechnet.
Im Februar habe ich meine Lohnsteuerklasse von 3 auf 4 geändert. Ist es richtig, dass mein Arbeitgeber mir jetzt nicht mehr den errechneten Tagessatz bezahlen muss? Wird dieser jetzt gekürzt?
Denn im März,April und Mai hat mir mein Arbeitgeber jeweils weniger ausbezahlt.
Liebe Grüße
von
Carmen85
am 02.06.2020, 17:47
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel während Mutterschutz
Hallo,
es bleibt bei der Lohnsteuerklasse aus der Zeit vor dem Mutterschutz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.06.2020
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel während Mutterschutz
Falls es wirklich nur daran liegt, ist es falsch.
Das Mutterschaftsgeld errechnet sich aus dem Netto der drei Monate vor Beginn der Schutzfrist, Steuerklassenwechsel innerhalb der Schutzfrist haben keine Auswirkungen auf die Höhe des Mutterschaftsgeldes.
von
Dojii
am 03.06.2020, 07:27