Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mir mein gesamtes Elterngeld im ersten Jahr meiner Elternzeit auszahlen lassen. Ich werde jedoch noch ein zweites Jahr (ohne Elterngeld) zuhause bleiben und ggf.eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Macht es Sinn, in dieser Zeit (ohne Entgelt), einen Steuerklassenwechsel auf 3 / 5 (derzeit 4 / 4) vorzunehmen? Den Wechsel würden wir dann ab dem nächsten Jahr vornehmen, da dann kein Elterngeld mehr gezahlt wird. Darf die Steuerklasse im selben Jahr erneut gewechselt werden, wenn die Arbeit, nach der Elternzeit, wieder aufgenommen wird? Vielen Dank im Voraus.
von MeLeBa am 13.09.2018, 21:46