Sehr geehrte Frau Bader, Zur Geburt unseres Kindes haben mein Mann und ich von Stkl. 4/4 zu 3/5 (er 3, ich 5) gewechselt, da ich ursprünglich nur Basiselterngeld beantragt hatte. Inzwischen beziehe ich aber Elterngeld Plus, da ich nebenher von Zuhause aus ein paar Stunden die Woche arbeite. Nun möchten wir wieder zurückwechseln in Stkl. 4/4. Dazu nun zwei Fragen: Ist ein Steuerklassenwechsel während der Elternzeit überhaupt möglich? Und wenn ja, muss ich dann von meinem Elterngeld wieder etwas zurückzahlen, wenn ich dann durch den Wechsel (netto) mehr verdiene? Momentan arbeite ich 15 Std./Woche und erhöhe ab November auf 30 Std./Woche, was wir auch so an die L-Bank weitergegeben haben. Und ich bekomme dann trotzdem auch weiterhin die gleiche Summe Elterngeld wie jetzt. Es wird trotz Mehrverdienst nicht gekürzt. Trotzdem bin ich mir nun etwas unsicher, wie es aussieht, wenn ich dann durch den Steuerklassenwechsel auch nochmal mehr (netto) verdiene. Vielen Dank schon mal! LG!
von Kimmi2014 am 14.09.2018, 10:28