Guten Tag,
wir bekommen im mai unser zweites kind und sind seit februar verheiratet.
zuerst gehe ich von mai an für ein jahr in elternzeit und beziehe elterngeld,während mein mann arbeitet. nach einem jahr gehe ich wieder arbeiten und mein mann geht für ein jahr in elternzeit und bezieht (teilweise) elterngeld.
ist es sinnvoll von steuerklasse 4&4 zu 5&3 zu wechseln? ich verstehe es laienhaft so: bei 4&4 ist eine steuerrückzahlung an uns wahrscheinlich,aber man hat im monat weniger geld zur verfügung.bei 5&3 ist eine steuernachzahlung von uns wahrscheinlich,aber man hat im monat mehr geld zur verfügung. es kommt also aufs gleiche raus und einen steuerklassenwechsel mit erneutem wechsel beim elternzeittausch könnten wir uns sparen?
Vielen herzlichen Dank!
von
lola2018
am 15.03.2019, 12:46
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel sinnvoll?
Hallo,
das geht nur, wenn beide Elterngeldplus bekommen. Und selbst dann kommen sie nicht auf 24 Monate, da das Mutterschaftsgeld angerechnet wird.
Die steuerliche Frage kann ich so pauschal nicht beantworten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2019
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel sinnvoll?
Wenn du ein Jahr Elterngeld bekommst, kann dein Mann kein Jahr Elterngeld mehr beziehen. EG gibt es nur 14 Monate insgesamt
Mitglied inaktiv - 15.03.2019, 12:50
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel sinnvoll?
Stimmt nicht ganz. Basis-EG gibt es längstens 14 Monate. EG Plus ist ja gesplittet, also die Hälfte und dafür doppelt so lang. Sie könnte also Theoretisch die ersten beiden Monate Mutterschutzgeld beziehen, dann 10 Monate EG Plus beziehen, dadurch blieben dem Vater noch 7 Monate die er nutzen kann. Entweder als Basis-EG oder auch als EG Plus. Mit nur EG Plus hätte er sogar mehr wie ein Jahr. Noch mehr kann man spielen wenn die beiden auch noch die 4 Partnerschaftsbonusmonate nutzen.
von
Felica
am 15.03.2019, 13:09
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel sinnvoll?
Danke für die Antworten. Ich habe allerdings keine Frage zum Elterngeld gestellt,sondern zum Steuerklassenwechsel. Zum Elterngeld habe ich keine Fragen. Wie bei Kind 1 auch beziehe ich Elterngeld Plus bis zum 12 Lebensmonat und mein Partner dann Elterngeld Plus bis zum 24 Lebensmonat. Wenn beide Elterngeld Plus beziehen hat man außer den zwei Monaten mit Mutterschaftsgeld noch 14 Elterngeld Plus Monate zur Verfügung. Man bekommt also bis zum 24 Lebensmonat Elterngeld Plus. Dies nur zur Info,für alle Interessierten.
von
lola2018
am 15.03.2019, 17:36