Frage: Steuerklassenwechsel in Teilzeit?

Hallo, wenn man ElterngeldPlus inkl. Teilzeit plant, dann deckt der Staat rund 65% der Einkommenslücke ab. Sprich man vergleicht das NettoEinkommen vor der Geburt (zB Maximalbetrag 2700) und das NettoEinkommen in der Teilzeit (zB 1800). In diesem Bsp: Lücke 900, Staat schießt 600 bei. Gesamt 2400. Frage: ist es relevant, welche Steuerklasse man während der Teilzeit hat? Das Netto-Einkommen schwankt ja stark bei Verwendung von Klasse3 und 5. (zB 1800 bei Klasse3 und 1300 bei Klasse5) Oder wird nur nach Brutto-Einkommen während Teilzeit und Steuerklasse vor der Geburt gefragt (ganz egal welche Steuerklasse man während Teilzeit hat)? Konkreter Fall: vor der Geburt hat Vater Klasse 5 und Frau Klasse 3. Nach Geburt geht Frau nicht arbeiten, und Vater nimmt dann Klasse3. Dann geht Vater in Teilzeit (mit Klasse3 und recht hohem Nettolohn aufgrund weniger Abgaben), Wird die Lücke dann vom recht hohne Netto berechnet oder doch mit fiktiver Klasse 5, die man aktuell gar nicht hatte, aber vor der Geburt?

von Michael Dorn am 05.03.2018, 13:23



Antwort auf: Steuerklassenwechsel in Teilzeit?

Hallo, es zählt die ESt-Klasse, die man aktuell hat. Berücksichtigen Sie die Anrechnung auf das EG bei TZ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2018



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