Hallo Frau Bader, mein Ehemann und ich trennen uns im guten. Ich habe LSK 5, er LSK 3. Wir haben ein Kind. Nun meine Frage: im Internet lese ich zum Teil man müsse die LSK sofort ändern (in unserem Fall er auf 1 und ich auf 2 da unser Kind bei mir lebt), manche Quellen sagen aber man könne die LSK im Trennungsjahr behalten. Da ich im März nach 3 Jahren Elternzeit wieder arbeiten gehe brauche ich da die LSK 2. Kann man das dann einfach so im Februar beantragen? Oder geht das immer nur zum 31.12.? Der Hintergrund: er zahlt uns bei einem netto von 1700,- einen Unterhalt von 890,-. Wenn ich wieder arbeiten gehe nur noch Kindesunterhalt was auch ok ist. wenn er jetzt allerdings in LSK 1 eingestuft wird, kann er uns diesen Betrag nicht mehr zahlen und ich muss bis März H4 beantragen. Wollten wir eigentlich beide nicht...
von Marinella83 am 06.11.2016, 22:59