Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. der neuen Regelung für das Elterngeld. Das Elterngeld berechnet sich doch nach wie vor anhand der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz (also bis 6 Wochen vor Geburt) oder? Ist es ratsam die Steuerklasse von 4 auf 3 zu wechseln 7 Monate vor dem Geburtsmonat bzw. 6 Monate vor Beginn des Mutterschutz. Wird dann nach dem neuen Gesetz die geänderte bzw. günstigere Steuerklasse für die Berechnung des Elterngeldes genommen? Und ist dies auch so, falls man 3 Monate vor dem Geburtsmonat bzw. 2 Monate vor Mutterschutz arbeitslos wird und dann 2 Monate ALG 1 bezieht und dann Mutterschaftsgeld. Wird dann trotzdem die bessere Steuerklasse zur Berechnung genommen? (6 Monate Steuerklasse 4, 4 Monate Steuerklasse 3 gearbeitet, 2 Monate Steuerklasse 3 arbeitslos, 6 Mutterschutz) Vielen Dank für Ihre Rückinfo im Vorraus!
von bine111 am 11.02.2013, 14:59