Hallo, ich bin Beamtin und befinde mich in der Babyplanung. Angenommen, es würde in diesem Monat klappen, so würde ich etwa um den 15. Juli 2014 ein Kind bekommen. Nun befinde ich mich derzeit in der Steuerklasse V, da wir dieses Jahr schon einmal die Steuerklasse gewechselt haben, können wir erst im Dezember einen Wechsel in Steuerklasse III für Januar 2014 beantragen. Dieser Wechsel ist für die Berechnung unseres Elterngeldes wichtig. Nun meine Frage, ich habe gelesen, dass man einen Monat des Mutterschutzes für die Elterngeldberechnung ausklammern kann und so nicht sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes in der Steuerklasse III sein muss, sondern dann nur 6 - wobei der Mutterschutzmonat mit seinem Mutterschutzgeld als siebter Monat zählt. Da ich als Beamtin - soweit ich weiß - kein Mutterschutzgeld bekomme, sondern weiter mein normales Gehalt, möchte ich nun wissen, ob ich auch einen Mutterschutzmonat ausklammern kann. Würde der Geburtstermin, z.B. 15.07.14, dann noch ausreichen für die Berechnung des Elterngeldes? Und wie würde es berechnet werden, da man ja normalerweise entsprechend des geringeren Mutterschutzgeldes etwas weniger Elterngeld bekommt. Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße heikeka
von heikeka am 07.10.2013, 17:39