Schönen guten Tag Frau Bader, ich hoffe Sie können etwas Licht in meine Situation bringen. Ich bin seit dem 24.06.17 mit unserem ersten Sohn noch in Elterzeit bis zum 23.06.18. Das zweite Kind ist unterwegs und soll geplant am 19.11.18 zur Welt kommen. Folglich müsste ich ja vom 24.06. bis zum Mutterschutz am 08.10.18 wieder meinem Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Für die Berechnung des Elterngeldes haben wir die Steuerklasse auf 3/5 zu meinen Gunsten geändert, war leider zu spät, also wurde die Steuerklasse 4 als Grundlage herangezogen. Direkt nach der Geburt haben wir die Steuerklasse auf 3/5 zugunsten meines Mannes geändert (Status Q). Jetzt meine Frage: macht es Sinn oder ist es bereits wieder zuspät, die Steuerklassen wieder zu ändern? Um das Ganze noch komplizierter zu machen, ich gehe davon aus, das ich ähnlich zur ersten Schwangerschaft, wieder ab der 20 SSW ein indiviudelles BV von meinem Frauenarzt bekomme (würde also also max. 1-2Wochen ab dem 24.06.18 arbeiten). Vielen lieben Dank für die Mühe, Kathy
von Kathy8787 am 11.04.2018, 12:52