Hallo Frau Bader,
mein Mann und ich sind beide angestellt und in den Steuerklassen 4/4, da wir beide fast gleich gut verdienen. Diese wollten wir auch für die Berechnung des Elterngeldes beibehalten, da mir der Höchstwert von 1800 Euro zusteht. Ich habe vor maximal 12 Monate in Elternzeit zu gehen. Lohnt sich daher überhaupt ein Wechsel in 3/5 nach der Geburt bzw. zu Beginn der Elternzeit? Habe dazu viele Widersprüche gehört/gelesen. Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Ihnen schöne Feiertage!
von
Snoopy2611
am 25.12.2017, 01:10
Antwort auf:
Steuerklassen wechseln?
Hallo,
das hängt von den konkrtene Zahlen ab u wird genau nur von einem Steuerberater zu beantworten sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.12.2017
Antwort auf:
Steuerklassen wechseln?
Gehst du denn direkt wieder in VZ arbeiten?
Da das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und ihr eine Steuererklärung abgeben müsst, "lohnt" es sich vermutlich nicht. Aber es ist auch keine große Arbeit, nur ein einfaches Formular. Am Ende ist es eh egal, da mal über die Steuererklärung die Differenz entweder erstattet bekommt oder zurückzahlen muss. Man bezahlt also die gleiche Summe an Steuern, kann nur den Zeitpunkt etwas beeinflussen.
Die Frage ist also, ob ihr im laufenden Monat mehr Geld benötigt, dann ab in Steuerklasse 3. Oder ob ihr euch eher über eine Erstattung freut, dann in 4 bleiben.
von
VerenaSch
am 26.12.2017, 14:03