Steuerklassen wechsel nachträglich bezüglich Elterngeld.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steuerklassen wechsel nachträglich bezüglich Elterngeld.

Hallo Frau Bader, unsere kleine kommt Ende Juli zur Welt. Wir sind seit April verheiratet und jetzt in Steuerklasse 4. Vorher beide Steuerklasse 1. Gehälter sind fast identisch. Um für uns den best möglichen Vorteil zu erzielen, haben wir uns nun überlegt nachträglich die Steuerklassen zu Ende. Heißt meine Frau in Steuerklasse 3 und ich in 5, um so das Nettogehalt meiner Frau aus den letzten 12 Monaten zu erhöhen, damit wir am Ende mehr Elterngeld bekommen. Ist dies nachträglich möglich? Ist dieses Vorhaben überhaupt empfehlenswert? Danke und Viele Grüße Michael

von Miichii am 18.05.2016, 13:11



Antwort auf: Steuerklassen wechsel nachträglich bezüglich Elterngeld.

Hallo, Nein, dafür ist es jetzt zu spät. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.05.2016



Antwort auf: Steuerklassen wechsel nachträglich bezüglich Elterngeld.

Das kann man nicht rückwirkend ändern und wird fürs Elteengeld nicht gehen. Da muss die überwiegende Zeit der 12 Monate in der 3 gearbeitet worden sind. Mehr als 6 Monate. Du kannst die 3 nehmen wenn Deine Frau Elterngeld. Legt aber was zur Seite, das Elterngeld fällt unter den Progressionsvorbehalt und es kann zu heftigen Steuernachzahlungen führen.

von Sternenschnuppe am 18.05.2016, 13:20



Antwort auf: Steuerklassen wechsel nachträglich bezüglich Elterngeld.

Abgesehen davon darf man sich ja einmal pro Jahr entscheiden. Das habt ihr dann ja gerade erst nach der Hochzeit.

von Sternenschnuppe am 18.05.2016, 13:22



Antwort auf: Steuerklassen wechsel nachträglich bezüglich Elterngeld.

Hallo Sternenschnuppe, das stimmt nicht. Man kann öfters als nur einmal im Jahr die Steuerklasse wechseln. Auf dem Formular gibt es verschiedene Gründe, weshalb man es tun kann. Da kann man auch mehrmals im Jahr wechseln (hab ich übrigens selber gemacht!!!) Vielleicht magst Du Dir mal das Formular anschauen: http://hilo-nord.de/wp-content/uploads/2011/12/Steuerklassenwechsel-2012.pdf Das einmalige Wechseln ist nur grundlos, d. h. ohne weitere Begründungun, möglich. Liebe Grüße, Pureheart

von Pureheart am 19.05.2016, 22:39



Antwort auf: Steuerklassen wechsel nachträglich bezüglich Elterngeld.

Hallo Stimmt, hast Du Recht. Aber alle drei genannten Gründe treffen für die Frau nicht zu bei dem Vorhaben. Der Mann kann dann aber nach dem Mutterschutz LSK 3 nehmen bei den Gründen. Danke für den Link, wieder mehr gelernt. Wir wurden nach Eheschliessung hingewiesen bei der Änderung dass man es nur einmal pro Jahr ändern kann. Ans Formular kann ich mich nicht mehr erinnern.

von Sternenschnuppe am 19.05.2016, 22:50



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