Mein Freund studiert, und hat derzeit kein eigenes Einkommen, außer evtl. kurze Einsätze in den Semesterferien. Wir sind nicht verheiratet, werden aber das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Wie ist das nun mit der Steuerklasse und den Kinderfreibeträgen? Kann ich das "ganze" Kind auf meiner Lohnsteuerklasse eintragen lassen? Ich möchte schon im Erziehungsurlaub wieder stundenweise arbeiten gehen. Vielen Dank im voraus. Grüße, M.
Mitglied inaktiv - 23.05.2001, 12:49