Steuerklasse zurückwechseln Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steuerklasse zurückwechseln Elterngeld

Hallo, nach der Hochzeit 2014 haben mein Mann und ich gleich auf Steuerklasse 5/3 gewechselt, da die Familienplanung anstand und wir mehr Elterngeld beziehen wollten. Nun bin ich schwanger und ET ist der 06.11.2015. Unser Verdienstverhältnis ist 60(er)/40(ich) und daher wollten wir zeitnah zurückwechseln, da er derzeit hohe Abzüge hat. Außerdem bekommt er im November ein 13. Monatsgehalt ausgezahlt, von dem wir letztes Jahr wegen der Abzüge auch kaum was hatten. Können wir jetzt schon den Antrag auf Steuerklassenwechsel in 3/5 machen oder erst wenn das Kind da ist oder erst nach der Elternzeit? Wenn wir jetzt wechseln, habe ich doch die letzten Monate schon für Steuerklasse 3 die Abzüge gehabt - zählt das bei der Berechnung vom Elterngeld ? Vielen Dank für Ihre Antwort

von BettyJane am 15.09.2015, 08:30



Antwort auf: Steuerklasse zurückwechseln Elterngeld

Hallo, für Sie gilt die Steuerklasse, die Sie mind. 7 Mo. vor der Geburt hatten. Um so besser die Steuerklasse, um so mehr EG und MG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.09.2015



Antwort auf: Steuerklasse zurückwechseln Elterngeld

Noch ein wichtiges Detail: Ich bin seit 1.4. im Beschäftigungsverbot.

von BettyJane am 15.09.2015, 10:24



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