Hallo, nach der Hochzeit 2014 haben mein Mann und ich gleich auf Steuerklasse 5/3 gewechselt, da die Familienplanung anstand und wir mehr Elterngeld beziehen wollten. Nun bin ich schwanger und ET ist der 06.11.2015. Unser Verdienstverhältnis ist 60(er)/40(ich) und daher wollten wir zeitnah zurückwechseln, da er derzeit hohe Abzüge hat. Außerdem bekommt er im November ein 13. Monatsgehalt ausgezahlt, von dem wir letztes Jahr wegen der Abzüge auch kaum was hatten. Können wir jetzt schon den Antrag auf Steuerklassenwechsel in 3/5 machen oder erst wenn das Kind da ist oder erst nach der Elternzeit? Wenn wir jetzt wechseln, habe ich doch die letzten Monate schon für Steuerklasse 3 die Abzüge gehabt - zählt das bei der Berechnung vom Elterngeld ? Vielen Dank für Ihre Antwort
von BettyJane am 15.09.2015, 08:30