Hallo ,
Mein Mann und ich haben beide Steuerklasse 4. Mein Mann würde seine Steuerklasse auf 3 ändern, wenn ich in Elternzeit gehe.
Ab wann darf er das ?? Bereits wenn ich Mutterschaftsgeld beziehe oder erst wenn ich Elterngeld beziehe ? Wie wirkt es sich dann auf den Lohnsteuerjahresausgleich aus ??
Mit freundlichen Grüßen
Wautschi
von
Wautschi
am 20.12.2016, 17:28
Antwort auf:
Steuerklasse wann wechseln
Hallo,
kann er sofort machen, wenn das Kind da ist. Am EG ändert das nichts, allerdings mglw an der Steuernachzahlung (wegen dem Progressionsvorehalt).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.12.2016
Antwort auf:
Steuerklasse wann wechseln
Ihr "dürft" wechseln ab wann ihr möchtet.
Wenn du im Mutterschutz schon die Steuerklasse 5 hast, bekommst du jedoch einen geringeren Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Ihr müsst aber bedenken, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt! Sollte dein Mann die Steuerklasse 3 nehmen, müsst ihr euch ggf. auf hohe Steuernachzahlungen einstellen, es sei denn, ihr könnt extrem viel absetzen.
Am besten beim Steuerberater beraten lassen!
von
chrissicat
am 22.12.2016, 08:28