Hallo Frau Bader,
hat die Steuerklasse Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes?
Ich bin alleinerziehend, habe aber nach wie vor die Steuerklasse 1. Empfiehlt es sich jetzt zu Beginn meines Mutterschutzes in die Steuerklasse 2 zu wechseln?
Danke!
M.
Mitglied inaktiv - 27.10.2010, 09:02
Antwort auf:
Steuerklasse - Auswirkungen auf Elterngeld?
Hallo,
alles beantwortet?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2010
Antwort auf:
Steuerklasse - Auswirkungen auf Elterngeld?
Ja, die steuerklasse hat Auswirkungen auf das elterngeld!
Aber nicht mehr ab Beginn des Mutterschutzes!
Das Elterngeld berechnet sich nach dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor dem Mutterschutzbeginn. Und manche Eheppaare wechseln die steuerklassen lange vor der Geburt so, dass sich das Netto-Gehalt der Frau erhöht (und somit auch das Elterngeld).
Aber jetzt hab ich mal ne Frage zur Steuerklasse: Warum hast du noch die 1? Ich dachte immer Alleinerziehende haben immer die 2...
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 27.10.2010, 09:35
Antwort auf:
Steuerklasse - Auswirkungen auf Elterngeld?
Hallo!
Sehr nett, dass Du mir vorab antwortest.
Und ja, ich hätte die Steuerklasse 2 haben müssen. Aber das wusste ich nicht. Deswegen hatte ich bisher Steuerklasse 1. Aber ich kann das nachträglich bei der Lohnsteuer für 2010 ändern lassen laut Finanzamt.
Weißt Du denn auch, wie das mit dem Kinderfreibetrag ist? Wenn man sich trennt, bekommt dann der, der das Sorgerecht fürs Kind hat das ganze Kind? Mir wurde hier die Aussage gegeben, dass sowohl Vater, als auch Mutter ein halbes Kind bekommen, unabhängig davon, ob zusammenlebend oder getrennt lebend. Aber vielleicht stimmt das ja nicht.
Gruß
Mitglied inaktiv - 27.10.2010, 16:29
Antwort auf:
Steuerklasse - Auswirkungen auf Elterngeld?
Wenn ich es richtig weiß, musst du die Steuerklasse für 2010 bis zum 31.12.2010 auf dem (meist) Einwohnermeldeamt ändern lassen.
Denn die "Steuererklärung" bezieht sich auf die Eintragungen auf der Steuerkarte!
Kinderfreibetrag
Da hab ich mal Wikipedia "befragt". Demnach können sich geschiedene Eltern je "ein halbes Kind" auf die Steuerkarte eintragen lassen.
Vom Sorgerecht steht da nix (ich weiß, dass mein Papa damals nicht das Sorgerecht hatte, wir aber auf seiner Steuerkarte standen (ist aber schon ewig her)).
Man kann sich das ganze Kind auf die Karte schreiben lassen, wenn der andere seiner Unterhaltsplicht nicht zu min 75% nachkommt.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 28.10.2010, 09:43