Frage: Steuerfreistellungsbescheinigung

Hallo Fr. Bader, ich habe jetzt den Antrag für das Erziehungsgeld fürs zweite Lebensjahr gestellt. Habe nun ein Schreiben bekommen, das ich bitte noch den Steuerfreistellungsbescheid zuzuschicken. Arbeite seit einigen Monaten in einer Disco. Verdiene aber weniger als 325 € pro Monat u. dachte deswegen, das ich diese Steuerfreistellung garnicht brauche. Brauch ich diese Bescheinigung jetzt doch? Falls ja, kann man dieses noch nachträglich beantragen? Gruß Diana N.

Mitglied inaktiv - 03.09.2002, 15:47



Antwort auf: Steuerfreistellungsbescheinigung

Liebe Diana, gerade die geringfügigen brauchen die Bescheinigung. Ob man die nachträglich noch beantragen kann, weiß ich nicht-bin kein Steuerberater. Bitte einfach am Finanzamt anfragen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2002