hallo, habe mal eine frage, habe eine geringfügige tätigkeit angeboten bekommen. bin im 3. erziehungsjahr, bekomme kein erziehungsgeld mehr. es handelt sich um eine tätigkeit wo ich zwei mal in der woche jeweils zwei stunden im solarium an der kasse sitze. dies ist ein zeitpunkt, wo mein kind bereits schläft und mein mann zu hause ist. muß ich das mit meinem arbeitgeber abklären? danke margret
Mitglied inaktiv - 10.03.2004, 20:48