Frage: Steuererklärung:

Hallo, ich bin nicht verheiratet und mein Freund hat das Kind auf der Lohnsteuerkarte. Ich beziehe Mutterschafts-+/Elterngeld und habe außer dem Kindergeld keine sonstigen Einnahmen. Muss ich das Mutterschafts-+Elterngeld in der Lohnsteuererklärung angeben. Muss ich mit einer Rückzahlung rechnen? Danke und Gruß Isabell

von Easy84 am 01.07.2011, 14:20



Antwort auf: Steuererklärung:

Hallo, wenn Sie keine Einnahmen haben, müssen Sie auch nichts versteuern. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2011



Antwort auf: Steuererklärung:

Natürlich mußt Du Mutterschafts- und Elterngeld in der Steuererklärung angeben. Zwar nicht als EInkommen, aber als Einkommensersatzleistung. Und ob DU etwas wieder bekommst, oder Nachzahlen musst - naja, das hängt von Deinem EInkommen ansonsten ab, und auch wie lange Du in dem Jahr Elterngeld und Mutterschaftsgeld bezogen hast. Das kann keiner so pauschal sagen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 02.07.2011, 13:24



Antwort auf: Steuererklärung:

Hallo, wenn du im gesamten Kalenderjahr keine anderen Einkünfte hattest kann keine Steuer entstehen, da Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld nur progressionserhöhend wirken, d. 'h. wenn keine Einkünfte zu versteuern sind kann sich der Steuersatz auch durch das Elterngeld nicht erhöhen. VG

von Lina_100 am 02.07.2011, 15:05



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