Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir auch in Kind relevanten Steuerfragen weiterhelfen. Ich sitze zur Zeit oft an unserer Steuererklärung, und da tauchte folgende Unklarheit auf: 2009 hatte ich ab 12.1. ein Beschäftigungsverbot. Mutterschutz war vom 25.4. bis 6.8. Am 9.8. wurde meine große Tochter drei Jahre alt. Das ganze Jahr über war sie in der Kita, die Kosten möchte ich angeben. Ich soll in der Anlage „Kind“ der Steuererklärung nun Betreuungsgründe angeben. Zur Auswahl stehen Erwerbstätigkeit, Krankheit, Kindesalter zwischen 3 und 6, Behinderung, Ausbildung. Wie sind Beschäftigungsverbot und Mutterschutz darunter einzuordnen – als Krankheit? Oder als Erwerbstätigkeit, weil es in der Zeit quasi noch das Gehalt gab? Fallen dann die drei Tage im August nach dem Mutterschutz einfach weg, bis der Grund „Kind zw. 3+6“ greift? Ich habe von der Kita nur eine Bescheinigung über die Gesamtsumme bekommen. Kann ich die Kosten grob selbst splitten (z.B. Erwerbstätigkeit 01.01.-11.01. = ein halber Monatsbeitrag)? Oder sollte/darf ich die Einzelsummenangabe lieber weglassen? Mit freundlichen Grüßen Bettina
Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 10:14