Stellungnahme in Stichpunkten möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Stellungnahme in Stichpunkten möglich?

Guten Morgen, ich muss eine Stellungnahme zum gemeinsamen Sorgerecht abgeben. Da ich eine Menge Gründe dagegen habe wird das wohl ein ellenlanger Text. Kann ich diese Gründe auch chronologisch in Stichpunkten aufschreiben? Es sind ausschließlich Gründe die direkt die Kinder betreffen. Vielen Dank

von Fairytale am 08.01.2014, 07:52



Antwort auf: Stellungnahme in Stichpunkten möglich?

Hallo, klar! Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2014



Antwort auf: Stellungnahme in Stichpunkten möglich?

Je kürzer und systematischer desto besser. Eine Gliederung durch Stichpunkte ist dafür doch hilfreich. Keiner will Romane lesen!

von Pamo am 08.01.2014, 08:48



Antwort auf: Stellungnahme in Stichpunkten möglich?

Geht auch chronologisch. Jedoch beenke bitte dass diese Gründe nachweisbar ! das Kindeswohl gefährden müssen. Ansonsten machst Du Dich unglaubwürdig.

von Sternenschnuppe am 08.01.2014, 09:08



Antwort auf: Stellungnahme in Stichpunkten möglich?

Danke für die Antworten, habe jetzt meine Stellungnahme verfasst. Wohl viel zu lang. Werde morgen mal meinen Anwalt drüber lesen lassen. Darin sind ausschließlich Gründe zu finden die die Kinder betreffen. z.B. keine Mitwirkung bei Erziehung bisher, Verweigerung der Beteiligung bei medizinischen Angelegenheiten (Psychologe), sporadischer bzw kein Kontakt zu den Kindern, Vater im Ausland und nicht erreichbar,... Den fehlenden Unterhalt und die bevorstehende Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung habe ich nur am Rande erwähnt

von Fairytale am 08.01.2014, 10:17