Frage: Stellenausschreibung

Hallo Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst und werde 2 Jahre Elternzeit nehmen. Bin zwar noch schwanger, habe aber meinem Chef jetzt schon erklärt, wann ich wiederkommen werde. Darf nun die Personalstelle meinen Arbeitsplatz unbefristet intern ausschreiben, oder habe ich ein Recht, auf meinen Arbeitsplatz? Würde ich diesen nicht bekommen, würde ich wahrscheinlich in einem Personalpool kommen und jede meinem Gehalt entsprechende Tätigkeit annehmen müssen? Ich bin immer davon ausgegangen, dass eine Vertretung für mich nur befristet für die Zeit der Elternzeit eingesetzt werden darf. Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße CaroC

Mitglied inaktiv - 28.08.2008, 21:00



Antwort auf: Stellenausschreibung

Hallo, je nach Formulierung im Vertrag haben Sie Anspruch auf die alte oder eine vergleichbare Stelle. Aber die Bezahlung darf sich nicht negativ ändern. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.09.2008



Antwort auf: Stellenausschreibung

aber grundsätzlich gilt, das der AG einem einen Arbeitsplatz geben muß, der dem alten "ähnelt"... Der AN darf finanziell nicht schlechter behandelt werden, aber das Aufgabengebiet als solches kann sich ändern... LG Peeka

Mitglied inaktiv - 29.08.2008, 13:56



Antwort auf: Stellenausschreibung

Hallo, unsere PA sagte mir vor 2 Jahren, meine Stelle müsse nur ein Jahr freigehalten werden. Da war es eine Bundesbehörde. VG

Mitglied inaktiv - 30.08.2008, 17:52