Liebe Frau Bader, vor meiner Schwangerschaft hat mein Chef mir in Aussicht gestellt, meine Stelle, die kurz vor meinem Mutterschutz ausläuft, um 1 Jahr zu verlängern. Nach Bekanngabe meiner Schwangerschaft war davon keine Rede mehr. Ich bin an einer Uni im Land BW als wiss. Mitarbeiterin angestellt. Unser Verhältnis ist nicht sehr gut und er hat auch schon eine Nachfolgerin. Ist das zulässig? Ich würde gern 1 Jahr Elternzeit nehmen und danach ev. für dieses Jahr wieder dort einsteigen. Wie ist die Rechtslage in so einem Fall? Vielen Dank für Ihre Antwort! Anne
Mitglied inaktiv - 03.09.2009, 09:38