Hallo Frau Bader,
ich bin in der 26.SSW und habe ein Beschäftigungsverbot.
Jetzt wurde die Stelle die ich gemacht habe gestrichen, da eine Fremdfirma das übernehmen soll. Folgende Fragen:
1. Ich habe auf einer anderen Stelle angefangen, dann übernahm ich das Marketing auch mit mehr Gehalt. Mir wurde jedoch kein neuer Arbeitsvertrag erstellt, was passiert wenn meine Position von der anderen Firma übernommen wurde?
2. Wie sind meine Rechte auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz?
3. Man ließ mir über andere ausrichten, daß meine Karriere dort sowieso vorbei ist.
4. Habe ich Anspruch auf das Gehalt von vor der SS?
Vielen Dank
Melina
Mitglied inaktiv - 17.06.2002, 20:47
Antwort auf:
Stelle gekürzt
Liebe Melina,
SIe erhalten im BV Ihr Gehalt ganz normal weiter.
Den Rest verstehe ich nicht so ganz.
Wieso haben Sie eine neue Stelle, ich denke, Sie haben ein BV?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.06.2002
Antwort auf:
Stelle gekürzt
Liebe Frau Bader,
ich habe das BV und gehe auch nicht arbeiten.
Innerhalb der Firma wird umstrukturiert und die Aufgabe die ich gemacht habe wird es in ein paar Wochen nicht mehr geben. Wenn ich nach der Geburt zurück in die Firma gehe, muß ich entweder eine andere Stelle bekommen, oder wie man mir mitgeteilt hat, will man mich dann gar nicht mehr.
Die Frage ist was habe ich für einen Anspruch wenn ich zurückgehe? Wie sieht es danach mit dem Gehalt aus? Da in meinem Arbeitsvertrag noch nichts von der Position steht die ich seit nun einem Jahr in der Firma ausgeübt habe. Kann es da Konsequenzen für mich geben?
Vielen Dank
Liebe Grüße
Melina
Mitglied inaktiv - 19.06.2002, 08:27