Hallo,
mein errechneter Geburtstermin für unser 2. Kind ist der 14.02.2016. Ich habe vor der Schwangerschaft schon wieder etwas mehr als 1 Jahr gearbeitet(seit 03.05.2013). Mein befristeter Vertrag läuft aber am 31.12.16 aus. Jetzt frage ich mich ob es besser ist das Elterngeld auf 2 Jahre zu verteilen oder ob mir nach einem Jahr eventuell sogar Arbeitslosengeld zusteht? Stimmt das oder zählt das Arbeiten durch die Elterzeit und den Eltergeldbezug nicht mehr für das Arbeitslosengeld?und wenn ich anspruch habe wie lange dann?
Vielen Dank Anne
von
a.quam@web.de
am 03.01.2016, 11:06
Antwort auf:
Steht mir nach einem Jahr Elterngeld ein Jahr Arbeitslosengeld zu?
Hallo,
Arbeitslosengeld bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Wenn Sie also zum Beispiel Teilzeit arbeiten wollen, also nicht mehr als 30 h pro Woche, können Sie dafür Arbeitslosengeld 1 bis zu 12 Mo. erhalten-eben anteilig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2016
Antwort auf:
Steht mir nach einem Jahr Elterngeld ein Jahr Arbeitslosengeld zu?
Du hast Anspruch.
Die viel wichtigere Frage ist, ob Du Kinderbetreuung hast und dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst mindestens 15 Stunden zu Arbeiten in der Woche.
ALG1 wird dann anteilig der Stunden bezahlt die Du arbeiten kannst.
von
Sternenschnuppe
am 03.01.2016, 12:07