Steht mir mutterschaftsgeld zu bzw darf ich's beantragen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steht mir mutterschaftsgeld zu bzw darf ich's beantragen?

Hallo .. Ich bin jetzt mit meinem ersten Kind in Elternzeit bis August 2015. Bin schwanger geworden , mein zweites Kind kommt August 2014. Meine frage: bekomme ich trotzdem Mutterschaftsgeld? Darf ich's beantragen oder steht mir das nicht zu?

von Wölkchen2014 am 10.01.2014, 22:43



Antwort auf: Steht mir mutterschaftsgeld zu bzw darf ich's beantragen?

Hallo, Sie können am Tag vor dem Mutterschutz die erste EZ beenden und bekommen dann auch den Anteil des AG Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2014



Antwort auf: Steht mir mutterschaftsgeld zu bzw darf ich's beantragen?

hallo mutterschaftsgeld bekommst du vom ag und der kk. so wie ich das hier immer lese kannst deine elternzeit zum beginn des mutterschutz für das zweite kind beenden und würdest so das volle mg bekommen.

von CKEL0410 am 11.01.2014, 10:13



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