Hallo ..
Ich bin jetzt mit meinem ersten Kind in Elternzeit bis August 2015.
Bin schwanger geworden , mein zweites Kind kommt August 2014.
Meine frage: bekomme ich trotzdem Mutterschaftsgeld?
Darf ich's beantragen oder steht mir das nicht zu?
von
Wölkchen2014
am 10.01.2014, 22:43
Antwort auf:
Steht mir mutterschaftsgeld zu bzw darf ich's beantragen?
Hallo,
Sie können am Tag vor dem Mutterschutz die erste EZ beenden und bekommen dann auch den Anteil des AG
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2014
Antwort auf:
Steht mir mutterschaftsgeld zu bzw darf ich's beantragen?
hallo
mutterschaftsgeld bekommst du vom ag und der kk.
so wie ich das hier immer lese kannst deine elternzeit zum beginn des mutterschutz für das zweite kind beenden und würdest so das volle mg bekommen.
von
CKEL0410
am 11.01.2014, 10:13