Steht mir eine Auszahlung der Mehrarbeits- und Überstunden zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steht mir eine Auszahlung der Mehrarbeits- und Überstunden zu?

Hallo Fr. Bader, folgende Situation: ich habe teilzeit vom 1.4.13 an in einem Pflegedienst gearbeitet. Anfang Oktober 2013 habe ich im Rahmen meiner frisch festgestellten Schwangerschaft ein BV vom AG bekommen. Daran schlossen sich Mutterschutz und ez an. Nun habe ich fristgerecht zu Ende April gekündigt und um die Auszahlung der noch verbliebenen Urlaubstage und Mehrarbeits-, sowie Überstunden (durch Rufbereitschaft) gebeten. Nach einiger Zeit bekam ich einen Anruf von meinem Chef, in welchem er sagte geld für die mehrarbeitsstunden stünde mir zu, jedoch nicht für die Überstunden, es gäbe eine mündliche Vereinbarung, dass diese nicht bezahlt werden. Ich weiß davon nichts. Jetzt habe ich Geld bekommen, aber nur für den Urlaub. Daraufhin schauten mein Mann und ich auch nochmal in den Tarifvertrag. Dort steht, dass Ansprüche auf Mehrarbeits- und Überstunden 6 Monate nach Ableistung verfallen würden. Ich weiß aber von anderen angestellten bei diesem AG, dass sie auch deutlich länger zurückliegende Ansprüche bezahlt bekommen haben. Es geht für mich um ca. 2200 € brutto. Was denken Sie? Habe ich Ansprüche, v.a. da ich ja die Überstunden nicht abbauen konnte durch BV und andere auch Jahre zurückliegende Ansprüche bezahlt bekommen? Vielen dank!

von Fischstäbchen am 17.04.2015, 12:09



Antwort auf: Steht mir eine Auszahlung der Mehrarbeits- und Überstunden zu?

Hallo, wenn es im TV steht, dieser gilt und nichts anderes vereinbart ist (zum Vorteil des AN) haben Sie ganz gute Chancen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2015



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