Steht mir ein AG-Zuschuss in Höhe vor Elternzeit 1 zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steht mir ein AG-Zuschuss in Höhe vor Elternzeit 1 zu?

Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines Sohnes habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich habe eine dreijährige Elternzeit genommen die am 01.07.2012 ausgelaufen ist. Während der Elternzeit habe ich bei meinem alten AG einen Minijob ausgeübt (befristet bis zum Ende der Elternzeit 1) Am 14.05.2012 ist meine Tochter geboren. Meine Mutterschutzfrist war vom 16.04.-17.07.2012. Ich habe erneut Elternzeit (für die Vollzeitstelle) angemeldet, drei Jahre. Während dieser Elternzeit 2, übe ich bei meinem alten AG wieder einen Minijob aus. Allerding hat mein AG berechnet das ich bereits am 09.07.2012 damit anfangen sollte. Nun meine Fragen: 1. Steht mit für die Zeit vom 01.07.-17.07.2012 ein AG Zuschuss in Höhe des Nettoeinkommens aus der Vollzeitstelle zu? 2. Steht mir eine Entschädigung für die Beschäftigung während der Mutterschutzfrist zu? Mein AG äußert sich auf meine Fragen leider gar nicht und ich benötige dringend Rat. Vielen Dank Maria

von Mariechen789 am 29.01.2013, 08:53



Antwort auf: Steht mir ein AG-Zuschuss in Höhe vor Elternzeit 1 zu?

Hallo, 1. Ja 2. Was meinen Sie mit Entschädigung? Das verstehe ich nicht Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2013



Antwort auf: Steht mir ein AG-Zuschuss in Höhe vor Elternzeit 1 zu?

In den 8 Wochen nach der Geburt ist es VERBOTEN zu arbeiten. Heißt dein Chef hat sich strafbar gemacht. Zu allen anderen Sachen kann ich dir leider nciht weiter helfen.

von Julisa am 29.01.2013, 10:23



Antwort auf: Steht mir ein AG-Zuschuss in Höhe vor Elternzeit 1 zu?

Hallo Frau Bader, mit Entschädigung meine ich, das mein AG mir jetzt mit der Dezemberabrechnung 2012 den kompletten AG-Zuschuss (April bis Juli) zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse abgezogen hat (ohne das vorher anzukündigen).Seine Begründung: Das Geld steht mir nicht zu! Das heißt für Juli 2012 (s.o.)ich bin während des Beschäftigungsverbotes arbeiten gegangen und habe das noch nichteinmal bezahlt bekommen. Das ist ja doppelt schlimm. Gibt es hierfür keine Entschädigung( wie z.B. Sonderurlaub)? Ich durfte doch gar nicht arbeiten! Vielen Dank nochmal

von Mariechen789 am 31.01.2013, 13:33



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